Stufe 3: Vielfalt und Nicht-Diskriminierung  (Ungleichbehandlung)                                             Stand: Juni 2024

 

In Stufe 3 steht der Artikel 2 UN-KRK im Mittelpunkt (Achtung der Kinderrechte; Diskriminierungsverbot).

Der Artikel setzt sich aus zwei Teilen zusammen. So schreibt er fest, dass die festgelegten Rechte jedem Kind gewährleistet werden. Darüber hinaus bestimmt er, dass geeignetet Maßnahmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass jedes Kind vor allen Formen der Diskriminierung geschützt wird. Dieses Recht ist unabhängig von seiner Hautfarbe, dem Geschlecht, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.

 

Ausgehend vom Recht auf Nicht-Diskriminierung werden die eigenen Vorurteile und Vorannahmen hinterfragt, die jede*r  in sich trägt. Ebenso geht es um Chancengleichheit und Inklusion.

 

Zunächst setzten sich alle Teilnehmenden intensiv im E-Learning auf einer Online-Plattform mit den Inhalten der  Stufe 3  auseinander. Außerdem verfassten wir ein Anti-Diskriminierungs-Konzept , das bei der letzten Gesamtkonferenz des Schuljahres 2023/24 verschiedet wurde.

Kurz vorm Schuljahresende gestalteten wir am 18. Juni einen Thementag zu dem Thema: "Vielfalt - Unsere Welt ist bunt - und das ist gut so!"